Honorar

Das Honorar für meine Arbeit orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und liegt je nach Aufwand normalerweise zwischen 50 und 70 Euro pro Stunde.

Die GebüH wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe als Basis für die Erstattung der Kosten für heilpraktische Behandlungen herangezogen. Allerdings erstatten auch sie oft nur die Kosten für "schulmedizinisch anerkannte" Behandlungsmethoden und Medikamente. Deshalb sei Privat- oder Beihilfeversicherten empfohlen, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung über eventuelle Einschränkungen zu informieren. 

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für heilpraktische Behandlungen und Medikamente normalerweise nicht erstattet. Für die Versicherten besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Für die Tranceheilungs-Sitzungen nach Steven Upton berechne ich nur meinen Selbstkostenpreis - weitere Auskünfte dazu erteile ich Ihnen gern.

 
 
 
 
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